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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der DG Stauferstoffe GmbH für den Online-Shop

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte der DG Stauferstoffe GmbH mit ihren Kunden über den Online-Shop, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Für den Kauf unserer Produkte über unseren Internetshop gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Textform.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten unsere Verkaufsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Definitionen und Vertragspartner

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der DG Stauferstoffe GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Vertragspartner ist die DG Stauferstoffe GmbH, Beethovenstrasse 10, 73547 Lorch, vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Grimm.

An diese Adresse können auch Reklamationen gerichtet werden.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

(2) Die DG Stauferstoffe GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Auslieferung der Ware an den Kunden steht der Annahme gleich.

(3) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird die DG Stauferstoffe GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, es handelt sich um eine Vorbestellung mit Anzahlung gemäß § 3a.

Die Zugangsbestätigung kann sowohl mit der Annahmeerklärung als auch gesondert erfolgen.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der DG Stauferstoffe GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Ein bereits erbrachter Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet.

(5) Sofern der Verbraucher auf elektronischem Wege bestellt, wird die DG Stauferstoffe GmbH den Vertragstext speichern und dem Kunden zusenden.

§ 3a Sonderregelung für Vorbestellungen (Pre-Order) mit Anzahlung

(1) Bei Artikeln, die im Online-Shop ausdrücklich als „Vorbestellung“, „Pre-Order“ oder mit einer Anzahlungsoption gekennzeichnet sind, gelten vorrangig die Regelungen dieses Paragraphen.

(2) Bei Auswahl einer Sofortzahlungsart, beispielsweise PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Sofortüberweisung, zur Entrichtung der Anzahlung kommt der Vertrag über den Gesamtkaufpreis abweichend von § 3 Abs. 3 bereits mit dem Absenden der Bestellung und der Belastung des Zahlungsmittels zustande.

(3) Der Kunde verpflichtet sich zu einer Anzahlung in Höhe des am Artikel ausgewiesenen Prozentsatzes oder Festbetrages, beispielsweise 10 % des Gesamtkaufpreises. Die Anzahlung ist mit Vertragsschluss fällig.

Die Restzahlung wird zu dem am Artikel genannten Stichtag, in der Regel vier Wochen vor dem angekündigten Liefertermin, fällig. Die DG Stauferstoffe GmbH wird den Kunden hierzu rechtzeitig gesondert per E-Mail zur Zahlung auffordern.

(4) Zahlt der Kunde den Restbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zum Stichtag, ist die DG Stauferstoffe GmbH nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall unter Abzug etwaiger gesetzlicher Schadensersatzansprüche erstattet.

(5) Die Regelung zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer gemäß § 3 Abs. 4 bleibt von dieser Vorbestellungsregelung unberührt.

Sollte der Hersteller das vorbestellte Produkt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge liefern können und hat die DG Stauferstoffe GmbH dies nicht zu vertreten, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die geleistete Anzahlung wird dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Rücktritt

(1) Die DG Stauferstoffe GmbH behält sich das Recht vor, wegen offensichtlicher Schreib-, Druck- oder Kalkulationsfehler vom Vertrag zurückzutreten.

Dieses Recht besteht zudem, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.

Für einen solchen Fall wird dem Käufer das Recht eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Sicherheit zu erbringen.

(2) Im Falle eines Teilrücktrittes sind ergänzend zu etwaigen Schadensersatzansprüchen bereits erbrachte Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 5 Lieferung

(1) Grundsätzlich erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

(2) Ist der Besteller Verbraucher, gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.

Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die DG Stauferstoffe GmbH die Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(3) Hängt die Liefermöglichkeit davon ab, dass die DG Stauferstoffe GmbH selbst durch einen Vorlieferanten rechtzeitig beliefert wird und scheitert die Belieferung aus Gründen, die die DG Stauferstoffe GmbH nicht zu vertreten hat, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Dem Besteller steht ein Recht auf Schadensersatz in diesem Fall nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.

Der Besteller wird unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

(4) Entsprechendes gilt, wenn aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die DG Stauferstoffe GmbH dies nicht zu vertreten hat.

Zu solchen Ereignissen zählen beispielsweise Feuer, Überschwemmung oder Streik, soweit diese Ereignisse nicht dem Verantwortungsbereich der DG Stauferstoffe GmbH zuzurechnen sind.

Der Besteller wird in den genannten Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

§ 6 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Die jeweiligen Versandkosten trägt der Besteller. Sie werden im Online-Shop gesondert ausgewiesen.

§ 7 Zahlung und Verzug

(1) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort fällig und kann mithilfe der von der DG Stauferstoffe GmbH angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden.

Für Vorbestellungen und Anzahlungen gilt abweichend die Fälligkeitsregelung gemäß § 3a.

(2) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Rücklastschrift ist die DG Stauferstoffe GmbH berechtigt, die tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten geltend zu machen.

Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum der DG Stauferstoffe GmbH.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der DG Stauferstoffe GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Digitale Inhalte, Softwarelizenzen und Online-Kurse

(1) Für digitale Inhalte, insbesondere Softwarelizenzen, Aktivierungscodes, Sticksoftware, digitale Stickdateien, Schnittmuster, E-Books, Download-Produkte, Online-Kurse, Videokurse und vergleichbare digitale Produkte, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften für digitale Produkte.

(2) Die Bereitstellung digitaler Inhalte erfolgt je nach Produkt durch Übermittlung eines Aktivierungscodes, Bereitstellung eines Downloads, Freischaltung eines Kundenkontos oder durch Verknüpfung der Lizenz mit der vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse beim jeweiligen Hersteller oder Anbieter.

(3) Der Kunde erhält an den digitalen Inhalten ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch im vertraglich vereinbarten Umfang.

Eine Weitergabe, Vermietung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.

(4) Soweit digitale Inhalte über ein Kundenkonto oder eine Online-Plattform bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

(5) Bei Softwarelizenzen und Aktivierungscodes erfolgt die Leistungspflicht der DG Stauferstoffe GmbH mit der ordnungsgemäßen Übermittlung des Lizenzschlüssels, der Freischaltung oder der Registrierung beim jeweiligen Hersteller.

Für die dauerhafte Verfügbarkeit von Diensten oder Plattformen Dritter übernimmt die DG Stauferstoffe GmbH keine Haftung, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

(6) Für die Nutzung digitaler Inhalte erforderliche technische Voraussetzungen, insbesondere geeignete Hardware, Software, Internetverbindung sowie gegebenenfalls erforderliche Benutzerkonten bei Drittanbietern oder Herstellern, sind vom Kunden selbst bereitzustellen.

(7) Soweit gesetzlich zulässig, schuldet die DG Stauferstoffe GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen, kreativen oder beruflichen Erfolg durch die Nutzung von Software, digitalen Inhalten, Online-Kursen oder sonstigen digitalen Produkten.

(8) Gesetzliche Mängelrechte sowie die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei digitalen Produkten bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 11 Mängelrechte und Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Ist die bestellte Ware mangelhaft, hat der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.

Der Käufer kann grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die DG Stauferstoffe GmbH kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere die Rechte auf Minderung, Rücktritt sowie gegebenenfalls Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu.

Besondere Regelung für Unternehmer (B2B)

(4) Ist der Besteller Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln an neuen Waren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehende Verkürzung gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DG Stauferstoffe GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige Ansprüche, deren Verjährung gesetzlich nicht wirksam verkürzt werden kann.

Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB unberührt.

(5) Beim Verkauf gebrauchter Waren gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig, auf 12 Monate ab Ablieferung verkürzt wird.

Gegenüber Verbrauchern gelten bei gebrauchten Waren die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(6) Sollte bestellte Meterware, beispielsweise Stoffe, mit einem Mangel behaftet sein, hat der Besteller einen erkennbaren Mangel der DG Stauferstoffe GmbH möglichst vor der Weiterverarbeitung mitzuteilen.

Der Kunde wird gebeten, gelieferte Meterware vor dem Zuschneiden, Waschen oder sonstigen Weiterverarbeiten auf erkennbare Mängel zu überprüfen.

Wird ein erkennbarer Mangel vor der Verarbeitung nicht angezeigt und die Ware dennoch verarbeitet, gewaschen oder zugeschnitten, kann dies nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Auswirkungen auf bestehende Mängelrechte haben, insbesondere soweit dadurch die Feststellung oder Beseitigung des Mangels erschwert wird oder ein weitergehender Schaden entsteht.

Gesetzliche Mängelrechte wegen bei Ablieferung bereits vorhandener, nicht erkennbarer Mängel bleiben hiervon unberührt.

Herstellergarantien

Eine vom Hersteller eingeräumte Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Garantiegebers und besteht unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten des Käufers gegenüber der DG Stauferstoffe GmbH.

Soweit für ein Produkt eine Herstellergarantie besteht, richten sich deren Umfang, Voraussetzungen und Dauer ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.

§ 12 Farbabweichungen

Geringfügige, technisch bedingte Farbabweichungen zwischen der Bildschirmdarstellung und der tatsächlichen Ware stellen keinen Mangel dar.

Dies gilt insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirmeinstellungen, Grafikkarten sowie Lichtverhältnisse bei der Produktfotografie.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Musterbestellung hingewiesen.

Handelsübliche Farbabweichungen und Abweichungen in der Struktur der Ware zwischen geliefertem Muster und gelieferter Ware beziehungsweise zwischen einzelnen Lieferungen sind, soweit sie technisch oder materialbedingt unvermeidbar sind, grundsätzlich kein Mangel.

§ 13 Haftung

(1) Die DG Stauferstoffe GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet die DG Stauferstoffe GmbH nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon unberührt bleiben insbesondere Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DG Stauferstoffe GmbH der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der DG Stauferstoffe GmbH und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd, soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.